Aktuelles aus der Homöopathie

Homöopathieverbot in Frankreich, Homöopathieerlaubnis in der Schweiz: Was macht Deutschland?

19.09.2019

Homöopathie Zertfizierung

Das Homöopathieverbot in Frankreich hat viele Menschen aufgeschreckt und verunsichert. „Verbot“ ist eigentlich übertrieben: Tinkturen und Globuli sind weiterhin erhältlich, und man darf sie nach wie vor anwenden. Allerdings übernehmen die französischen Krankenversicherungen nicht weiter die Kosten. Begründet wird das damit, dass sich die Wirksamkeit der Therapie wissenschaftlich nicht belegen lässt.

Seltsam – unsere Nachbarn in der Schweiz kamen vor Jahren zu einem ganz anderen Ergebnis: In einem HTA-Bericht wurde die Wirkung homöopathischer Arzneimittel ausdrücklich bestätigt und ihre Anwendung empfohlen. Deswegen übernimmt die Krankenversicherung bei den Eidgenossen die Auslagen.

Der Schweizer HTA-Bericht

Dem deutschen Gesundheitsministerium entspricht in der Schweiz das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dieses hat 1998 einen Bericht zur Bewertung von Gesundheitstechnologie (Health Technology Assessment, HTA) in Auftrag gegeben, der die Wirksamkeit komplementärmedizinischer Verfahren wie der Homöopathie unter die Lupe nehmen sollte.

Das Programm Evaluation Komplementärmedizin (PEK) und vergleichbare systematische Bewertungen des Nutzens dieser Konzepte gelten als Grundlage für die Aufnahme von Behandlungsmethoden in die medizinische Regelversorgung. Bei positiver Beurteilung werden sie von den Krankenkassen finanziell übernommen.

Was ist ein HTA-Bericht?

Ein HTA-Bericht erfüllt definierte Voraussetzungen, die der größte Geldgeber für klinische Forschung in Europa, das britische National Institute for Health Research (NIHR) vorgibt. Anhand einer Reihe von Fragestellungen wird überprüft, ob medizinische Verfahren und Technologien wirksam, sicher und wirtschaftlich sind.

HTA-Berichte sammeln die gesamte verfügbare wissenschaftliche Evidenz, beurteilen sie kritisch und bewerten das Ergebnis. Diese Abschlussbewertung sieht gegebenenfalls Handlungsempfehlungen für die Gesundheitsvorsorge vor.

Wie beurteilt der HTA-Bericht die Homöopathie?

Fertiggestellt haben die Autoren den HTA-Bericht 2006. Ihre Schlussfolgerungen waren äußerst positiv. Zitat:

„Es liegen ausreichende Nachweise für die präklinische Effektivität und klinische Wirksamkeit der Homöopathie sowie für ihre Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungen vor.“

Das hat die Schweizer Gesundheitsbehörden dazu veranlasst, die Homöopathie in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen. Was der Bundesrat 2011 probehalber als vorübergehende Maßnahme bis 2017 beschlossen hat, wurde 2017 dauerhaft im Gesundheitssystem verankert.

Wie kommt es zu der unterschiedlichen Beurteilung der Homöopathie?

Ein HTA-Bericht geht inhaltlich weit über den wissenschaftlichen Nachweis einer Wirkung hinaus. Er berücksichtigt zudem, ob sich eine Behandlung im klinischen Alltag als praktikabel erweist, zum Erfolg führt und kostengünstig ist.

Diese für die tägliche Praxis wichtigen Punkte hat der Bericht positiv beschieden. Dass Homöopathie ohnehin besser als Placebo wirkt, zeigen zahlreiche Studien. Dazu gehören der WissHom-Forschungsreader oder die Förderung der Homöopathie bei Hirntumoren durch das US-amerikanische National Cancer Institute.

Wie wird Deutschland künftig mit Homöopathie umgehen?

Würde man die Deutschen direkt fragen, ob Homöopathie von den Krankenkassen erstattet werden soll oder nicht, dürfte das Ergebnis so ähnlich aussehen wie in der Schweiz. Dort hat man 2009 eine Volksabstimmung durchgeführt, bei der sich 67 Prozent der Teilnehmer für die Aufnahme komplementär- und alternativmedizinischer Verfahren wie der Homöopathie in den Leistungskatalog der Krankenkassen aussprachen. Laut einer FORSA-Umfrage würden 79 Prozent der Deutschen die Übernahme des Schweizer Modells unterstützen.

Bei der Debatte über das Homöopathieverbot in Frankreich muss man bedenken, dass dort die Kostenübernahme anders geregelt ist als in Deutschland: Dort waren zuvor viele homöopathische Behandlungen grundsätzlich Kassenleistung, wohingegen die Krankenkassen bei uns die Aufwendungen auf freiwilliger Basis erstatten. Daran dürften sie auch in Zukunft festhalten: In einem Sonderbericht zum Wettbewerb in den gesetzlichen Krankenversicherungen des Bundesversicherungsamtes kam man zu folgendem Fazit:

„Die Einführung erfolgt selbst dann, wenn die Krankenkasse inhaltlich skeptisch zu einzelnen Leistungen wie z.B. Osteopathie und Homöopathie steht, da der Wettbewerbsdruck und die Nachfragen der Versicherten zu stark sind.“

Daraus darf man schließen, dass die Krankenversicherungen die Homöopathie allein schon aus Gründen des Wettbewerbes nicht freiwillig aus ihrem Leistungskatalog streichen werden.

Karin Maag, die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU im Bundestag, hat in einem Interview auf das freie Kassenwahlrecht verwiesen. Wer Homöopathie ablehnt, soll zu einer Krankenkasse wechseln, die diese nicht erstattet. Viel sparen lässt sich damit allerdings nicht: Homöopathische Mittel machen gerade einmal 0,03 Prozent der Gesamtausgaben für Medikamente aus. Diesen Anteil findet Frau Maag verträglich und weist darauf hin, dass man bei einer ähnlich kritischen Bewertung viele andere Leistungen streichen müsste, darunter Reiseschutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung.

Die angesprochenen Zahlen machen in jedem Fall eines deutlich: Letzten Endes geht es bei der Diskussion um Glaubensfragen, denn aus finanzieller Sicht sind die relevanten Beträge unerheblich. Ob sie die ganze Aufregung wert sind, mag jeder selbst entscheiden.

P.S.:
Ähnlich sieht das der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Beim "Berliner Salon" stellte er die Frage, ob die minimalen Aufwendungen für die Homöopathie den ganzen Aufstand wirklich rechtfertigen. Für ihn sei das so okay.

Quellen, Links und weiterführende Literatur

Besprochener HTA-Bericht:
Gudrun Bornhöft, Peter F. Matthiessen: Homöopathie in der Krankenversorgung – Wirksamkeit, Nutzen, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Bad Homburg 2006: VAS-Verlag für Akademische Schriften. ISBN-10: 3888644194. Englische Übersetzung von Margut M. Saar frei zugänglich unter http://www.homeovet.cl/Libros/Homeopathy%20in%20Healthcare%20Effectiveness,%20Appropriateness,%20Safety,%20Costs.pdf

Homeopathiy Research Institute (HRI):

Bundesversicherungsamt: Sonderbericht zum Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung. https://www.bundesversicherungsamt.de/fileadmin/redaktion/Presse/2017/20180404Sonderbericht_web.pdf

Autor
Dr. rer. medic. Harald Stephan - Biologe und promovierter Medizinwissenschaftler

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